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Designs
Industrielle und handwerkliche Formgestaltungen von besonderer Qualität können als Geschmacksmuster geschützt werden. Die ästhetische Gestaltung ist heute nicht nur für Konsumgüter, sondern auch für Investitionsgüter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Die Formgestaltung der Produkte eines Unternehmens hat immer eine kommunikative Bedeutung. Geschmacksmuster können somit einen beachtlichen Wert darstellen.
Der Inhaber eines Geschmacksmusters kann anderen die Benutzung der geschützten Formgestaltungen untersagen oder, beispielsweise gegen Zahlung einer Lizenzgebühr, gestatten. Wenn ein Geschmacksmuster ohne Zustimmung benutzt wird, können sich Schadensersatzansprüche ergeben.
Damit eine Formgestaltung als Geschmacksmuster geschützt werden kann, muss sie zunächst neu sein. Das heißt, eine identische Formgestaltung darf der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden sein. Außerdem muss die Formgestaltung sich in ihrem Gesamteindruck, den sie bei einem informierten Benutzer hervorruft, von bekannten Formgestaltungen unterscheiden; sie muss eine Eigenart aufweisen.
Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit Eintragung. Dabei werden weder die Neuheit noch das Vorliegen von Eigenart geprüft. Diese Schutzvoraussetzungen werden erst in einem sich gegebenenfalls anschließenden Nichtigkeitsverfahren untersucht. Die maximale Laufzeit eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre ab Eintragung.
Vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilte Geschmacksmuster gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, Geschmacksmusterschutz in Europa und international zu erlangen.
Mit einem EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster, für dessen Eintragung das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zuständig ist, kann Geschmacksmusterschutz für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft erlangt werden. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann auch ohne Eintragung dadurch begründet werden, dass eine Formgestaltung innerhalb der Gemeinschaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Ein internationaler Geschmacksmusterschutz kann mit einer internationalen Hinterlegung gemäß dem Haager Musterabkommen bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) erreicht werden.
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