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Arbeitnehmererfindungen
Im Bereich des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) verfügen wir über umfangreiche Erfahrung.
Wir helfen sowohl bei allen organisatorischen Belangen, die mit der Überleitung von Rechten vom Arbeitnehmererfinder auf den Arbeitgeber und umgekehrt verbunden sind, als auch bei der Umsetzung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen, wie der Vergütung des Erfinders.
» Gewerblicher Rechtsschutz
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