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Die Patentanwälte
für den Mittelstand

Fink Numrich sind die Münchner Patentanwälte mit klarem Fokus auf patentaktiven mittelständischen Unternehmen, da diese Mandanten den größten Nutzen von den Kompetenzen und Erfahrungen haben, die die Kanzleipartner in den vergangenen 20 Jahren im Rahmen von weit über 2.000 ausgearbeiteten Patentanmeldungen gesammelt haben. Fink Numrich bietet diesen Unternehmen einen Patent-Full-Service, der die persönliche, praktische Erfahrung als Patent-Professionals in Patentabteilungen der Industrie mit der langjährigen Expertise als strategisch-unternehmerische Berater des Mittelstandes auf ideale Weise vereint.

Stefan D. Fink
Dipl.-Ing. (Univ.) | Partner
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100% Patent
100% Mittelstand

Mit Fink Numrich können Sie sich wieder voll und ganz auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren und trotzdem zu 100% sicher sein, dass alles rund um das Thema Patente in Ihrem Sinne läuft.

Vor allem im Mittelstand, der Wiege vieler internationaler Patente, brauchen Sie erfahrene Praktiker, die beide Seiten, also das Daily Business als Patent Professional in der Industrie und als Patentanwalt in einer Kanzlei, aus eigener Erfahrung kennen.

Profitieren Sie von den Vorteilen, Sparringspartner auf Augenhöhe zu haben

  • 100%ige Fokussierung auf den Mittelstand. Fink Numrich begegnet mittelständischen Unternehmen als mittelgroße Kanzlei – im Gegensatz zu einer Großkanzlei – auf Augenhöhe. Und mit dem Anspruch: verantwortungsvolle Beratung für Unternehmer von Unternehmern
  • Über 20 Jahre Erfahrung jedes Partners in der strategisch-unternehmerischen Beratung mittelständischer Unternehmen
  • Persönliche, praktische Erfahrung in Patentabteilungen der Industrie. Fink Numrich kennt die internen Abläufe in der Industrie und kann deshalb die Perspektive der Auftraggeber einnehmen und dementsprechend auf den Workflow und die Bedürfnisse eingehen
  • Über 2.000 ausgearbeitete Patentanmeldungen
  • Umfangreiches Praxis-Know-how aus der Zusammenarbeit mit asiatischen Mandanten, das sich durch das tiefe kulturelle Verständnis für den asiatischen Markt als unschätzbarer Vorteil bei der Schutzrechtanmeldung in Ländern wie China, Japan, Südkorea etc. erweist
  • Organisch gewachsenes Team von Partnern und Mitarbeitern mit ausgeprägt hohem Fachwissen sowie langjähriger praktischer Erfahrung und Firmenzugehörigkeit
  • Langjährige, kontinuierliche Mandantenbeziehungen zu namhaften in- und ausländischen Mandanten
  • Ausgeprägt hohe Kundenzufriedenheit

Harald Numrich
Dipl.-Phys. (Univ.) | Partner
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Patent oder nicht Patent,
das ist nicht selten die Frage

Als proaktiver Sparringspartner geht Fink Numrich direkt auf Sie zu und regt aus einer kundenorientierten Betrachtung von Wirtschaft, Markt und Wettbewerb strategische und taktische Denkanstöße an. Also auch, wo Patente und begleitende Schutzrechte Sinn machen und wo eventuell eher nicht.

In welcher Branche
können wir Sie unterstützen?

Maschinenbau
und Physik

  • Mechanik
  • Mechatronik
  • Fahrzeugtechnik
  • Luft- und Raumfahrttechnik
  • Robotik
  • Optik
  • Verbindungstechnik
  • Additive Fertigungstechnik/3D-Druck

Elektro-
Technik

  • Messtechnik
  • Steuer- und Regeltechnik
  • Software-Erfindungen
  • Halbleitertechnologie
  • Leistungshalbleite
  • Elektrische Maschinen
  • Chipkarten

Informations- und
Kommunikationstechnik

  • Steuer- und Regeltechnik
  • Software-Erfindungen
  • Audio- und Videokompressio
  • Maschinelle Lernverfahren
  • Künstliche Intelligenz (KI)

Medizin-
Technik

  • Bildgebende Verfahren
  • Endoskopie
  • Implantate
  • Prothesen
  • Orthesen

Energie-
Technik

  • Regenerative Energieerzeugung
  • Windkraftanlagen
  • Photovoltaik
  • Solarthermie

Verfahrens- und
Werkstofftechnik

  • Kunststofftechnik und -verarbeitung
  • Metallverarbeitun
  • Keramische Werkstoffe und deren Herstellung

Patente und alles, was dazu gehört

100% Patent können Sie gerne wörtlich nehmen. Aber mit Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen allein ist es noch längst nicht getan. Deshalb kümmern wir uns selbstverständlich auch um die begleitende Anmeldung von Marken und Designs, die Verteidigung von Patenten, beraten Sie in Lizenzangelegenheiten oder in allen Fragen rund um das Thema Arbeitnehmererfinderrecht.

Unsere Leistungen
im Überblick

Ausarbeitung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen

Fink Numrich berät hierbei Mandanten aus dem gesamten europäischen Mittelstand, erstellt entsprechende Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen und vertritt diese vollumfänglich vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), vor dem Bundespatentgericht (BPatG) sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Auch bei Schutzrechtsanmeldungen europäischer Mandanten außerhalb Europas, wie z. B. in den USA oder in Asien, übernimmt Fink Numrich die komplette Beratung sowie die vollumfängliche Betreuung der Anmeldungen in Kooperation mit lokalen Partnerkanzleien mit entsprechenden Landeszulassungen aus ihrem über Jahre gewachsenen Partnernetzwerk. Hierbei betreut Fink Numrich den gesamten Abwicklungsprozess in Zusammenarbeit mit den Partnerkanzleien.

Die gleiche Dienstleistung erbringt Fink Numrich umgekehrt auch für Mandanten ausländischer Partnerkanzleien, wie z. B. aus den USA oder Asien, und vertritt diese in Deutschland und Europa.

Darüber hinaus unterstützt Fink Numrich auch direkt außereuropäische Unternehmen bzw. deren Patentabteilungen bei der Erlangung von Schutzrechten in Deutschland sowie Europa. Hierfür erstellt Fink Numrich angepasste Anmeldungen für das DPMA und das EPA auf Basis bereits existierender Schutzrechtsanmeldungen aus dem Auftragsland inkl. der erforderlichen Übersetzungen und vertritt den Auftraggeber vor den gewünschten Patentämtern.

Anmeldung von Marken und Designs

Auch bei der Anmeldung von Marken und Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO) berät bzw. begleitet Fink Numrich Mandanten aus dem gesamten europäischen Mittelstand und vertritt diese, falls erforderlich, vor diesen Ämtern – auch außerhalb Deutschlands, in Kooperation mit Partnerkanzleien aus jenen Ländern, in denen Schutz nachgesucht wird.

Darüber hinaus berät Fink Numrich Mandanten auch dahingehend, in welchen Fällen die Anmeldung von Marken und Designs als Ergänzung zu technischen Schutzrechten sinnvoll oder sogar besser geeignet ist.

Verteidigung und Beseitigung von technischen Schutzrechten, Marken und Designs

Für unsere Mandanten übernehmen wir auch gerne die Verteidigung technischer Schutzrechte im Rahmen eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens. Und greifen, falls erforderlich, auch technische Schutzrechte Dritter an.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Durchführung von Widerspruchs- und Löschungsverfahren für Marken und Designs (sowohl Angriff als auch Verteidigung).

Recherchetätigkeiten zu technischen Schutzrechten, Marken und Designs

Um zweifelsfrei feststellen zu können, ob eine technische Erfindung tatsächlich patentwürdig ist, führt Fink Numrich auf Wunsch Stand-der-Technik-Recherchen durch, wertet diese detailliert aus und spricht auf Basis der Ergebnisse eine eindeutige Empfehlung aus.

Um Mandanten die Möglichkeit zu geben, bestehende Schutzrechte von Wettbewerbern anzugreifen, führt Fink Numrich im Bedarfsfall entsprechende Einspruchs-, Nichtigkeits- bzw. Löschungsrecherchen durch und bereitet die Ergebnisse übersichtlich auf. Auf dieser Grundlage kann dann ein geordneter Angriff gegen das störende Schutzrecht eingeleitet werden.

Mit sogenannten Freedom-to-Operate-Recherchen (FTO) werden störende Schutzrechte Dritter, die möglicherweise technologische Neuentwicklungen von Mandanten behindern oder sogar ausschließen könnten, frühzeitig eruiert. Diese Erkenntnisse gelten als wichtiger Baustein in der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Fortsetzung eines Entwicklungsprojektes und können Mandanten vor folgenschweren Fehlinvestitionen schützen.

Solche Vorabrecherchen können auch für Marken und Designs durchgeführt werden, um zu verhindern, dass eine geplante Marken- oder Designanmeldung mit bestehenden Schutzrechten Dritter kollidiert.

Ausarbeitung von Verletzungsgutachten

Die Verletzung von Schutzrechten kann große wirtschaftliche Folgen für ein Unternehmen haben. Und das in zweierlei Hinsicht.

Werden eigene Schutzrechte durch Dritte verletzt, wird der oft mit hohem entwicklungstechnischem und finanziellem Aufwand errungene Produkt- und damit Wettbewerbsvorteil zunichtegemacht und kann, wenn die Verletzung nicht rechtlich verfolgt und abgewehrt wird, gravierende Auswirkungen auf das betroffene Unternehmen haben.

Fink Numrich unterstützt Mandanten durch die Prüfung potenzieller Schutzrechtsverletzungen, die in einem entsprechenden Verletzungsgutachten dokumentiert und in Zusammenarbeit mit darauf spezialisierten Rechtsanwälten aus dem Fink-Numrich-Netzwerk rechtlich verfolgt werden.

Gleiches gilt jedoch auch umgekehrt. Um Forderungen, die sich möglicherweise aus der Verletzung bestehender Schutzrechte Dritter ergeben könnten, zu vermeiden, kann Fink Numrich potenzielle Schutzrechtsverletzungen prüfen und Mandanten hinsichtlich möglicher Umgehungslösungen beraten.

Übersetzung von Patentanmeldungen für Verfahren vor den Patentämtern

Um Schutzrechtsanmeldungen auch vor ausländischen Patentämtern in Kooperation mit lokalen Partnerkanzleien weiterzuverfolgen, übernimmt Fink Numrich die anwaltliche Übersetzung betreffender Patentanmeldungen in die jeweilige Landessprache.

Auch für technische Schutzrechte aus dem Ausland, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden sollen, können die dafür notwendigen anwaltlichen Übersetzungen von Fink Numrich erstellt werden.

Überwachung von Schutzrechten

Täglich werden weltweit unzählige Patente angemeldet und Schutzrechte für Marken und Designs eingetragen.

Dies kontinuierlich zu überwachen, um umgehend Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, sobald eine solche Anmeldung oder Eintragung aufgefunden wird, ist für Unternehmen ein nicht zu unterschätzender Aufwand und wird deshalb nicht selten vernachlässigt.

Fink Numrich übernimmt auf Wunsch diese Überwachungsaufgabe in Deutschland, Europa sowie weltweit. Das wird vor allem deshalb immer relevanter, da seit 2020 China die meisten Patente pro Jahr anmeldet.

Beratung von Unternehmen im Arbeitnehmererfinderrecht

Das deutsche Recht ist sehr eindeutig, wenn es um die Rechte an einer Erfindung geht. Das Recht auf das Patent hat grundsätzlich der Erfinder. Bei angestellten Erfindern hat das Unternehmen jedoch einen rechtlichen Anspruch auf die Erfindung. Hieraus resultiert im Gegenzug ein Vergütungsanspruch des Erfinders. Die Vergütung ist im Arbeitnehmererfinderrecht geregelt.

Fink Numrich berät Mandaten bei der Abwicklung bzw. übernimmt, falls gewünscht, auch gerne die komplette Abwicklung der Inanspruchnahme von Diensterfindungen als outgesourcte Patentabteilung. Ebenso wie die Berechnung der Erfindervergütung.

Beratung in Lizenzangelegenheiten

Lizenzverträge bergen, wie nahezu alle Verträge, die Gefahr, dass wichtige Vereinbarungen nicht oder nicht eindeutig formuliert wurden und sich im Nachhinein als teure Versäumnisse herausstellen. Unabhängig davon, ob es sich um eigene Schutzrechte oder die von Dritten handelt.

Fink Numrich berät Mandanten diesbezüglich und arbeitet in Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten entsprechende Lizenzverträge aus.

Aufbau von Schutzrechtsportfolios

Erfindungen kommen selten alleine. Patentaktive Unternehmen halten oft eine Vielzahl von Patenten aus sehr ähnlichen Anwendungsbereichen, die sich nicht selten ideal ergänzen. Um technische Entwicklungen möglichst umfangreich zu schützen, sollten mögliche Lücken frühzeitig analysiert, definiert und gegebenenfalls durch entsprechende Anmeldungen und begleitende Schutzrechte, auch im Ausland, geschlossen werden.

Fink Numrich übernimmt für Mandanten gerne den gesamten Prozess der Errichtung entsprechender Schutzrechtsportfolios inklusive der Prüfung bereits bestehender Anmeldungen und Patente im In- und Ausland, erarbeitet Entscheidungsvorlagen für notwendige Nach- bzw. ergänzende Schutzrechtsanmeldungen – vor allem auch unter Berücksichtigung bestehender Schutzrechte Dritter.

Auch die kontinuierliche Überwachung und Aufrechterhaltung des Schutzrechtsportfolios durch geeignete Maßnahmen übernimmt Fink Numrich gerne auf Wunsch.

Lust auf eine neue Herausforderung?
Wie wäre es mit Patentanwaltskandidat*in/
Patentingenieur*in (m/w/d)?

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Als international tätige Patentanwaltskanzlei suchen wir zur Verstärkung unseres Teams in München eine Patentanwaltskandidatin/einen Patentanwaltskandidaten bzw. Patentingenieur*in.

Und bei welchem
patentrechtlichen
Projekt
können wir Sie
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